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Allgemeine Geschäfts- und Versandbedingungen
1. Inhalt und Form der Einzelverträge
Inhalt und Umfang der zu erbringenden Lieferungen und Leistungen wie insbesondere Aufgabenstellung, Vergütung, Dauer, Fristen, Mitwirkung des Kunden usw. bestimmen sich nach den jeweiligen Einzelverträgen. Die Einzelverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der jeweiligen Schriftform.
2. Durchführung eines Vertrages
Innerhalb des Rahmens, den die vertraglichen Vereinbarungen setzen, bestimmt und verantwortet die Firma Retroversiv die Art und Weise, wie der Auftrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch wird die Firma Retroversiv stets bemüht sein, Wünsche des jeweiligen Kunden Rechnung zu tragen.
3. Mitwirkung des jeweiligen Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für die Firma Retroversiv kostenlos erbracht werden. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern der Firma Retroversiv bei deren Tätigkeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Datenträger, Daten oder Dateien, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der Firma Retroversiv alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die Firma Retroversiv von Ansprüchen Dritter frei. Bei Aufträgen die mit Subunternehmer produziert werden, sind die vereinbarten Lieferzeiten zu beachten. Die Firma Retroversiv haftet nicht für vom Kunden verspätete, unvollständige oder fehlerhaft gelieferte Daten beim Subunternehmer oder bei der Firma Retroversiv.
4. Unterlagen des Kunden
Die Firma Retroversiv wird alle Personen, die mit dem Vertrag betraut werden, zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen verpflichten, die vom Kunden gegenüber der Firma Retroversiv ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet oder bezeichnet worden sind. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages, es sei denn, dass der Kunde die Verwendung der Unterlagen gestattet oder sie andersweitig bekannt sind.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt gelieferte Ware stets Eigentum der Firma Retroversiv. Bei Drucksachen, Printwerbung ist bei Vertragsabschluss 30% Vorkasse zu leisten um die Materialen abzudecken und den Auftrag zu bestätigen.
6. Nutzungsrechte | Retroversiv
Soweit nicht anders vereinbart erhält der Kunde nach Endabnahme der Lieferung oder Leistung der Firma Retroversiv und vollständiger Bezahlung zum vereinbarten Zahlungstermin das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht. Handelt der Kunde nicht im Sinne dieser Vereinbarung ist die Firma Retroversiv berechtigt jegliche Nutzung, Verteilung, Vervielfältigung - auch von Teilen der Lieferung oder Leistung - zu untersagen und einen glaubhaften Nachweis darüber zu verlangen.
Bei Überlassung von Lizenzmaterial erhält der Kunde, soweit nichts anders vereinbart, ein nicht ohne schriftliche Zustimmung übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung unter den von Retroversiv dafür spezifizierten Einsatzbedingungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die Nutzung innerhalb dieser AGB - Lizenz ist die dauerhafte oder vorübergehende, ganze oder teilweise, Vervielfältigung (Kopie) des maschinenlesbaren Lizenzmaterials mittels Laden, Anzeigen, Ablau1fen, Übertragen oder Speichern zur Verarbeitung der darin enthaltenen Anweisungen und Daten in bestimmten Maschinen oder zur Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der darin enthaltenen Programmfunktionen. Darüber hinaus gehört zur vertragsgemäßen Nutzung das Speichern, Übertragen und Anzeigen des maschinenlesbaren Lizenzmaterials auf Maschinen, die mit der bestimmten Maschine verbunden sind sowie der Gebrauch von bedrucktem Lizenzmaterial zur Unterstützung der vorstehend beschriebenen Handlungen.
Für die Nutzung von Lizenzmaterial auf einer anderen als der bestimmten Maschine ist jeweils eine gesonderte Lizenz erforderlich. Sofern die bestimmte Maschine nicht einsatzfähig ist, wird die Nutzung auf einer anderen Maschine zugelassen. Der Kunde ist berechtigt, vom maschinenlesbaren Lizenzmaterial Kopien einschließlich einer Sicherheitskopie anzufertigen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Gedrucktes Lizenzmaterial darf - sofern nicht anders vereinbart - nicht vervielfältigt werden; zusätzliche Kopien können zu den jeweils gültigen Preisen von der Firma Retroversiv bezogen werden. Stellt die Firma Retroversiv Lizenzmaterial nur in Maschinencode (Objektcode) zur Verfügung, so geschieht dies, um das darin enthaltene unveröffentlichte Wissen zu schützen. Jede auch nur teilweise Rückumwandlung (Dekompilierung) in eine andere Ausdrucksform ist unzulässig, sofern sie nicht durch ausdrückliche, gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist. Das Copyright und die exklusiven Nutzungsrechte von Angeboten, Konzepten und Entwürfen der Firma Retroversiv oder Teilen daraus, liegt stetes bei der Firma Retroversiv als deren Urheber.
7. Vergütungen
Alle in den Einzelverträgen vereinbarten Vergütungen sind Nettopreise. Mehrwertsteuer wird nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen gesondert in Rechnung gestellt. Ist eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, so wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte der Firma Retroversiv abgerechnet, die von den jeweiligen Mitarbeitern mit der Genauigkeit von einer Stunde geführt werden. Dabei gilt Reisezeit als Arbeitszeit. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich. Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Information durch den Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über der Schätzung liegt, welche die Firma Retroversiv bei Übernahme des Auftrages zugrunde gelegt hat, so ist die Firma Retroversiv auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt. Ist die Vergütung je Arbeitsstunde nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, so ergibt sie sich entsprechend der Qualifikation des betroffenen Mitarbeiters aus der jeweils gültigen Preisliste der Firma Retroversiv.
8. Zahlungen an Retroversiv
Der aktuelle Auftragsstand wird Abschlagsweise zum Monatsende hin abgerechnet, sofern dies nicht schriftlich in anderer Art geregelt ist.
Rechnungen sind nach Eingang beim Kunden sofort und ohne Abzug fällig (außer Drucksachen / Print, dort gelten 30% Vorkasse der gesamten Kosten). Bei Verzug des Kunden kann die Firma Retroversiv aus ihren Forderungen ab Fälligkeit Zinsen in banküblicher Form beanspruchen. Bei Kalkulationsfestpreisen sind 50% der Netto-Vertragssumme bei Auftragserteilung zu entrichten.
9. Lieferzeiten
Die Firma Retroversiv liefert die im Vertrag vorgesehenen Lieferungen oder Leistungen innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf höhere Gewalt oder Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse oder unvollständiger oder unzutreffender Information durch den Kunden zurückzuführen, die außerhalb des Willens der Firma Retroversiv liegen, so ist die Firma Retroversiv berechtigt die Frist angemessen zu verlängern oder Schadensersatzansprüche aus dem bestehenden Vertrag geltend zu machen. Gerät die Firma Retroversiv aus anderen als den vorstehend genannten Gründen in Verzug, so kann der Kunde - sofern im nachweislich ein unmittelbarer Schaden entstanden ist eine Verzugsentschädigung verlangen. Der Kunde erhält eine Verzugsentschädigung für jeden vollendeten Monat des Verzugs 1 von Hundert vom vertraglichen Auftragswert desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, der vom Verzug betroffen ist. Die Verzugsentschädigung ist beschränkt auf die Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch auf den vertraglichen Auftragswert. Anderweitige Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Erfüllung, auch nach Ablauf einer der Firma Retroversiv gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Es sei denn, das die Firma Retroversiv wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zwingend haftet. Darüber hinaus haftet die Firma Retroversiv nicht bei nicht pünktlicher Anlieferung von Daten, Produktionsmaterialen Oder Terminversäumnisse die durch den Kunden zustande kommen. Weiterhin sind die allgemeinen Geschäftszeiten und Lieferzeiten hierbei zu beachten.
10. Abnahme
Die Firma Retroversiv kann Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme vorlegen. Hierzu gehören insbesondere die Vorlage einer schriftlich ausgearbeiteten Konzeption und alle sonstigen in sich abgeschlossenen Phasen zur Erfüllung des Vertrages. Der Kunde wird die Abnahme oder Teilabnahme der von der Firma Retroversiv erbrachten Leistungen unverzüglich durchführen. Eine Verweigerung der Abnahme kann nur unter schriftlicher Angabe triftiger Gründe erfolgen. Werden diese nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Vorlage vorgebracht, so gilt die Abnahme als stillschweigend erteilt angesehen.
10.1 Computerviren und Trojaner
Die Firma Retroversiv prüft alle Datenträger und Programme im Rahmen der technischen Möglichkeiten und mit der notwendigen Sorgfalt auf Viren und Trojaner. Für Schäden die dem Kunden oder Dritten durch Computerviren entstehen wird dazu keinerlei Haftung übernommen.
10.2 Nennung des Kunden und des Projektes in der Werbung und im Impressum
Soweit nicht anders vereinbart hat die Firma Retroversiv das Recht den Kunden und das für den Kunden durchgeführte Projekt bzw. erstellte Produkt in Werbemaßnahmen zu nennen. Die Firma Retroversiv verpflichtet sich zu einer ordnungsgemäßen Berichterstattung und zur ggf. notwendigen Wahrung von vertraglich festgehaltenen Geschäftsgeheimnissen. Weiterhin muss Retroversiv im Impressum des jeweiligen Projekts genannt werden, alternativ kann gegen eine vereinbarte Schutzgebühr die Nennung ausgesetzt werden.
11. Gewährleistung
Die Firma Retroversiv sichert zu, dass die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt und entsprechend dem nach besten Kräften erreichbaren Stand der Technik ausgeführt werden.
Die Gewährleistungspflichten der Firma Retroversiv beschränken sich nach Wahl der Firma Retroversiv auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mit Rücksicht auf Art und Umfang der von der Firma Retroversiv übernommenen vertraglichen Verpflichtungen ist die Firma Retroversiv auch wegen desselben Mangels zu mehrfachen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, eine Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl eine Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma Retroversiv und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Dies gilt nicht, soweit die Firma Retroversiv bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet.
12. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung wegen positiver Vertragsverletzung/ positiver Forderungsverletzung wird ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten, der Beschädigung von Datenträgermaterial bzw. etwaiger Folgeschäden aus der Verarbeitung beschränkt sich die Haftpflicht der Firma Retroversiv auf den Materialwert der Datenträger und umfasst insbesondere nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht haftet die Firma Retroversiv dem Kunden gegenüber nur, wenn die Firma Retroversiv oder die Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Der Haftungswert wird auf den vertraglichen Auftragswert beschränkt. Soweit ein Mitarbeiter der Firma Retroversiv bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden tätig wird, verzichtet der Kunde auf alle Schadensersatzansprüche gegen den Mitarbeiter, soweit nicht ein Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten an Betriebssystemen und installierter Software ist Retroversiv nicht verantwortlich für vorangegangene Schäden und deren nachträglich Auswirkungen.
13. Benutzung der Arbeiten der Firma Retroversiv
Der Kunde ist berechtigt, gemäß dem Vertrag, das Ergebnis der von der Firma Retroversiv durchgeführten Arbeiten (einschließlich aller Berichte, Programme und sonstigen ausgearbeiteten Unterlagen und Aufzeichnungen) innerbetrieblich zu benutzen, soweit im Einzelvertrag keine weiterreichende Nutzung vereinbart wurde. Jede Weitergabe durch Überlassung von Vervielfältigungen oder auf sonstige Weise innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (dies gilt auch für eine Veröffentlichung oder Verbreitung im Internet / World - Wide - Web) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma Retroversiv.
Andernfalls kann die Firma Retroversiv eine Entschädigung in Höhe der üblichen Vergütung für derartige Leistungen fordern. Veröffentlichungen über die Lieferungen oder die Leistungen stehen der Firma Retroversiv und dem Kunden frei, sofern sie den Firmennamen und den Anteil des anderen Vertragspartners nennen werden. Eine namentliche Nennung einzelner Mitarbeiter der Retroversiv ist - zum Schutze des Persönlichkeitsrechtes unserer Mitarbeiter - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.
14. Schlussbestimmungen
Alle Angebote der Firma Retroversiv sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; insbesondere Änderungen, welche die Form des Vertrages betreffen - , wobei Briefwechsel (auch in Form eines Fax oder einer E-Mail) genügt. Auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden gilt für den Vertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Braunschweig in Niedersachsen. Ist eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, so bleibt der Vertrag im übrigen bestehen (Salvatorische-Klausel). Der Kunde und die Firma Retroversiv verpflichten sich jedoch, unverzüglich die nichtige Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen.
Stand: Januar 2012
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